Erwägungen

Der Kanton Thurgau ersuchte wiederholt um direkte Teilnahme an den SIL-Koordinationsgesprächen zum Flughafen Zürich. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) stellte jedoch fest, dass der Kanton Thurgau keinen Anspruch darauf habe. Daraufhin gelangte der Kanton Thurgau an die damalige Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) und beantragte die Feststellung, dass er Anspruch auf eine Teilnahme an den SIL-Koordinationsgesprächen habe. Die REKO/INUM wies die Beschwerde ab, woraufhin der Kanton Thurgau Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht erhob.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen. Es kam zum Schluss, dass das BAZL bei der Bestimmung der raumplanerischen Betroffenheit und der Einbeziehung der Kantone in den Koordinationsprozess nicht gegen Bundesrecht verstossen hat. Das BAZL durfte sich dabei auf das bestehende provisorische Betriebsreglement des Flughafens Zürich stützen, da eine Berücksichtigung der künftigen Betriebsvarianten zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich gewesen…