Erwägungen
Das Bundesamt für Gesundheit liess am 20. Dezember 1996 auf Gesuch der Monsanto (Suisse) SA Lebensmittelerzeugnisse zu, die aus Glyphosat-toleranter Soja (GTS) gewonnen werden. Mehrere natürliche und juristische Personen gelangten daraufhin an das Eidgenössische Departement des Innern, das jedoch auf die Beschwerde mangels Legitimation der Beschwerdeführer nicht eintrat. Daraufhin haben Ruth Gonseth, Simonetta Sommaruga, Herbert Karch, Christine Lerf, die Firma Soyana (Walter Dänzer), der Verband Schweizerischer Reform- und Diätfachgeschäfte (biona), die Reformhaus Müller AG sowie die Roth Käse AG Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, soweit es darauf eintritt. Es stellt fest, dass die Beschwerdelegitimation nach Art. 48 lit. a VwVG nach objektiven Kriterien zu beurteilen ist und eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zur Streitsache voraussetzt. Eine solche besteht für Konsumenten, die gegen einen lebensmittelrechtlichen Zulassungsentscheid aus ideellen Gründen Beschwerde führen und durch diesen nicht stärker betroffen werden als die Allgemeinheit, nicht. Auch "Bio"-Produzenten und Vertreiber entsprechender Artikel, die sich gegen Konkurrenzprodukte wehren wollen, fehlt die erforderliche Beziehungsnähe.
Das Bundesgericht verneint zudem, dass Art. 6 EMRK in solchen Fällen eine…