Erwägungen

Die am 25. November 1974 gegründete Gesellschaft Radcliffes Trustee Company AG hat den Zweck, als Treuhänderin tätig zu sein. Mit einem Gesuch an den Handelsregisterführer des Kantons Genf vom 4. Mai 1994 beantragte Radcliffes die Eintragung von Solly Lawi und René Mazzuri als Mitglieder des Verwaltungsrats mit Kollektivunterschrift zu zweien, die jedoch nicht untereinander zeichnen.

Der Handelsregisterführer verweigerte diese Eintragung mit der Begründung, sie sei zu komplex. Auf Beschwerde hin hob das Appellationsgericht des Kantons Genf den angefochtenen Entscheid auf und ordnete dem Handelsregisterführer an, die Kombination der Kollektivunterschriften einzutragen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid mit dem Antrag, ihn aufzuheben.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte zunächst den Umfang seiner Überprüfungsbefugnis als Verwaltungsrechtskammer. Es kam zum Schluss, dass der Handelsregisterführer zu überprüfen hat, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind, was auch eine Prüfung der Begründetheit des beantragten Eintrags umfasst.

In der Sache selbst befand das Bundesgericht, dass Art. 641 Ziff. 8 OR die Eintragung der Vertretungsart der Gesellschaft im Handelsregister verlangt. Die Entscheidung,…