Erwägungen

Das Bundesgericht entscheidet über eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Einführungsverordnung des Kantons Zürich zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten der kantonalen und kommunalen Behörden für die Anordnung von Rayonverboten, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam nach dem BWIS. Zudem sieht sie ein gerichtliches Überprüfungsverfahren für diese Massnahmen vor. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und hebt die Bestimmungen zur gerichtlichen Überprüfung der Massnahmen auf. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass die in der Einführungsverordnung vorgesehene Zuständigkeitsregelung für die Anordnung der Massnahmen nach dem BWIS mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Der Kanton ist grundsätzlich frei, die Zuständigkeiten unter Berücksichtigung der kantonalen Besonderheiten zu regeln und dabei auch kommunale Behörden einzusetzen. Hingegen erweist sich die in der Verordnung enthaltene Regelung des gerichtlichen Rechtsschutzes als problematisch. Das Bundesgericht hält fest, dass für die Bestimmung der Gerichtsorganisation und des Rechtsmittelweges eine formell-gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Die in der Verordnung vorgesehene Zuweisung der Zuständigkeit an den Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich…