Erwägungen
Am 16. Mai 2006 hat X. V., 89 Jahre alt, überfahren und getötet, als sie die Straße überquerte. X. wurde strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und zivilrechtlich zur Zahlung der Beerdigungskosten sowie Schadenersatz an die Kinder des Opfers verpflichtet. Diese legten Rechtsmittel gegen die zivilrechtliche Entscheidung ein, da die Reduzierung der Beerdigungskosten aufgrund des hohen Alters von V. bestritten wurde.
Das Bundesgericht gab dem Rechtsmittel statt. Es entschied, dass der Verursacher des Todes die gesamten Beerdigungskosten erstatten muss, ohne sie aufgrund des Alters des Opfers kürzen zu können.
Erwägungen
Laut Bundesgericht sieht Artikel 45 Absatz 1 OR klar vor, dass der Schadenersatz die Bestattungskosten umfassen muss, ohne Möglichkeit einer Reduzierung aufgrund des Alters des Opfers. Diese wörtliche Auslegung ist trotz abweichender Lehrmeinungen bindend.
Das Bundesgericht befand, dass Spekulationen über die Lebenserwartung des Opfers riskant und…