Erwägungen

Am 15. Mai 2000 eröffnete die Wettbewerbskommission eine erste Untersuchung zum Mobilfunkmarkt in der Schweiz wegen Anhaltspunkten für eine kollektiv marktbeherrschende Stellung der drei Mobilfunkanbieter Swisscom, Orange und Sunrise. Diese Untersuchung wurde 2001 eingestellt, da im Retailmarkt keine marktbeherrschende Stellung festgestellt wurde, im Wholesalemarkt für eingehende Dienste (Terminierung) jedoch Anhaltspunkte dafür weiterbestanden.

Am 15. Oktober 2002 eröffnete die Wettbewerbskommission eine erneute Untersuchung gegen die drei Mobilfunkanbieter. Es bestanden Anhaltspunkte dafür, dass sie eine marktbeherrschende Stellung auf dem Wholesalemarkt für in ein Mobilnetz eingehende Fernmeldedienste innehatten und die Terminierungsgebühren untereinander absprachen.

Am 5. Februar 2007 traf die Wettbewerbskommission folgende Verfügung

  • Sie stellte fest, dass die Swisscom Mobile AG bis zum 31. Mai 2005 über eine marktbeherrschende Stellung im Wholesalemarkt für in ihr Mobilfunknetz eingehende Fernmeldedienste verfügte.
  • Sie stellte fest, dass die Swisscom Mobile AG ihre marktbeherrschende Stellung bis zum 31. Mai 2005 durch Erzwingung unangemessener Terminierungsgebühren von anderen Fernmeldediensteanbieterinnen missbraucht hatte.
  • Sie sanktionierte die Swisscom Mobile AG für dieses Verhalten für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis 31. Mai 2005 mit einem Betrag von CHF 333'365'685.
  • Für Sachverhalte bis zum 31. Mai 2005 wurde die Untersuchung gegenüber Orange und Sunrise eingestellt, für Sachverhalte danach wurde die Untersuchung fortgeführt.

Erwägungen

Das Bundesverwaltungsgericht hob die Verfügung der…