Art. 25 VwVG

1 Die in der Sache zuständige Behörde kann über den Bestand, den Nichtbestand oder den Umfang öffentlichrechtlicher Rechte oder Pflichten von Amtes wegen oder auf Begehren eine Feststellungsverfügung treffen.
2 Dem Begehren um eine Feststellungsverfügung ist zu entsprechen, wenn der Gesuchsteller ein schutzwürdiges Interesse nachweist.
3 Keiner Partei dürfen daraus Nachteile erwachsen, dass sie im berechtigten Vertrauen auf eine Feststellungsverfügung gehandelt hat.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kartellrechtliche Sanktion wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei den Geschäftsbedingungen der Übernahme von Telefongesprächen anderer Anbieterinnen in das eigene Mobilfunknetz (so genannte Terminierun…
    · 11.04.2011 · 195 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schiesslärm am Liestaler Banntag; Art. 10 BV, Art. 2 und 8 EMRK; Anspruch auf körperliche Unversehrtheit
    · 03.05.2000 · 184 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 3 Abs. 5 und 25 Abs. 1 KUVG
    · 28.12.1995 · 113 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 5 Abs. 1 lit. b und Art. 25 Abs. 2 VwVG: Feststellungsverfügung betreffend Beitragsstatut
    · 06.03.2003 · 85 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 5 Abs. 1 VwVG: Verfügung als Sachurteilsvoraussetzung
    · 12.03.2004 · 80 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anschluss an eine Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender
    · 03.05.2006 · 69 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 22.08.2007 · 58 Zitierungen
  • Mehrwertsteuer (1. Quartal 2004 bis 4. Quartal 2008; Steuerpflicht)
    · 24.03.2011 · 18 Zitierungen
  • Widerhandlung gegen Tierschutzvorschriften
    · 18.06.2011 · 16 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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