Erwägungen

Der vorliegende Fall betrifft ein Gesuch um Erläuterung oder Berichtigung eines Entscheids des Bundesgerichts. Die Ausgleichskasse der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte hatte einen solchen Antrag gestellt, da der Rechtsspruch des Bundesgerichtsurteils unklar, unvollständig oder zweideutig erschien oder Widersprüche zwischen den Entscheidungsgründen und dem Dispositiv aufwies.

Das Bundesgericht erläutert in seinem Urteil die Voraussetzungen, unter denen eine Erläuterung oder Berichtigung eines Entscheids zulässig ist. Demnach dient die Erläuterung dazu, Abhilfe zu schaffen, wenn die Entscheidformel (Dispositiv) unklar, unvollständig, zweideutig oder in sich widersprüchlich ist. Sie kann sich auch auf Gegensätze zwischen den Entscheidungsgründen und dem Dispositiv beziehen, nicht aber auf die Entscheidungsgründe als solche.

Unzulässig sind hingegen Erläuterungsgesuche, die auf eine inhaltliche Abänderung der Entscheidung abzielen oder eine allgemeine Diskussion über den rechtskräftigen Entscheid einleiten wollen. Vom Urteilsinhalt ist der Erläuterung nur zugänglich, was…