Erwägungen
Der Fall betrifft den Anspruch einer Pflegemutter auf eine Zusatzrente für ein Pflegekind gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG). Das Eidgenössische Versicherungsgericht musste entscheiden, ob das Pflegeverhältnis als "unentgeltlich" im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und der Pflegemutter somit eine Zusatzrente zusteht.
Die Pflegemutter Babigna Robbi hatte das Mädchen Chatrina Robbi unentgeltlich in Pflege und Erziehung genommen. Der Vater des Kindes leistete jedoch monatliche Unterhaltsbeiträge, die mehr als ein Viertel der gesamten Unterhaltskosten ausmachten. Das Gericht kam daher zum Schluss, dass das Pflegeverhältnis nicht als unentgeltlich im Sinne des Gesetzes galt und Babigna Robbi somit keinen Anspruch auf eine Zusatzrente für Chatrina hatte.
Erwägungen
Gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts gilt ein Pflegeverhältnis nur dann als unentgeltlich, wenn die von dritter Seite geleisteten Unterhaltsbeiträge höchstens ein Viertel der gesamten Unterhaltskosten decken. Im vorliegenden Fall überstiegen die vom Vater des Mädchens geleisteten Unterhaltsbeiträge diese Grenze, auch wenn ein Teil davon vom Vormund als Sparguthaben angelegt wurde.
Das…