Art. 21 AHVG

Referenzalter und Altersrente

1 Personen, die das 65. Altersjahr vollendet haben (Referenzalter), haben Anspruch auf eine Altersrente ohne Abzüge und Zuschläge.
2 Der Anspruch entsteht am ersten Tag des Monats, welcher dem Erreichen des Referenzalters folgt. Er erlischt mit dem Tod.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sein Einsatz zu Lasten der Invalidenversicherung ist jedoch auf die Fälle eines besonders gesteigerten Eingliederungsbedürfnisses zu beschränken (hier: spezielle berufliche Anforderungen an die Gehfähigkeit und Herabset…
    · 10.04.2006 · 84 Zitierungen
  2. 2
    Art. 8 Abs. 1, Art. 9 BV: Erfüllung der Beitragszeit nach freiwilliger vorzeitiger Pensionierung
    · 25.02.2003 · 20 Zitierungen
  3. 3
    Art. 30 BVG (gültig gewesen bis 31
    · 09.07.1997 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rentenrevision
    · 28.01.2008 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 40 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, 2 und 3, Art. 49 sowie Anhang IV Teil C der Verordnung Nr. 1408/71: Ablösung einer Invalidenrente durch eine Altersrente bei Vorliegen ausländischer Versic…
    · 15.06.2005 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 26 Abs. 2 ATSG: Verzugszinsanspruch bei Leistungsnachzahlungen
    · 05.09.2006 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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