Erwägungen

Die Gemeinde Samnaun erließ eine Planungszone mit dem Ziel, den Erstwohnungsbau zu fördern und den Zweitwohnungsbau einzuschränken. In diesem Zusammenhang verpflichtete sie die Baugesuchstellerin X. AG, eine Lenkungsabgabe von 700 CHF pro m2 Bruttogeschossfläche für Zweitwohnungen zu bezahlen.

Die X. AG erhob Beschwerde gegen diese Auflage, da das kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) keine gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer solchen Lenkungsabgabe enthält. Das Verwaltungsgericht gab der Beschwerde teilweise statt und hob die Auflage zur Lenkungsabgabe auf.

Die Gemeinde Samnaun erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und entschied, dass die Lenkungsabgabe auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage im KRG beruht.

Zwar enthält das KRG keine ausdrückliche Ermächtigung zur Erhebung einer solchen Abgabe. Jedoch sieht das Gesetz die Möglichkeit von Planungszonen vor, in denen Bauvorhaben nur bewilligt werden dürfen, wenn sie den geplanten Regelungen nicht widersprechen. Darüber hinaus können die Gemeinden gemäß dem KRG Erstwohnungsanteile festlegen oder gleichwertige Regelungen treffen, wozu auch Vorschriften über Lenkungsabgaben gehören.

Das Bundesgericht befand, dass der zwischen der Gemeinde und der X.…