Sachverhalt

Der Fall betrifft ein Gesuch um Leistungen, das [F.] am 30. Juni 2006 bei der Invalidenversicherungsanstalt des Kantons Freiburg eingereicht hat. Das Verwaltungsverfahren wurde ausschließlich in französischer Sprache durchgeführt und die Entscheidung wurde am 14. Mai 2008 in derselben Sprache gefällt. [F.] hat am 17. Juni 2008 Beschwerde bei der Sozialversicherungsgericht des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg eingereicht, aber ihre Beschwerdeschrift in deutscher Sprache verfasst. Die IV-Stelle hat beantragt, dass das Verfahren in französischer Sprache durchgeführt wird und die französische Übersetzung der Beschwerdeschrift beantragt. Das Kantonsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren in französischer Sprache durchgeführt werden muss und hat es abgelehnt, von den Regeln des Freiburger Gesetzes über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsgerichtsbarkeit abzuweichen, und [F.] aufgefordert, ihre Beschwerdeschrift in französischer Sprache zu übersetzen, unter Androhung, dass sie sonst nicht berücksichtigt wird.

[F.] hat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen dieses Urteil eingelegt, mit dem Antrag, es aufzuheben und die Sache an die Sozialversicherungsgericht des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg zurückzuweisen, damit sie auf ihre Beschwerde eingeht. Die IV-Stelle hat den Antrag auf Abweisung der Beschwerde gestellt.

Erwägungen

Das Gericht hat die Frage der Freiheit der Sprache in den Verfahren vor den kantonalen Behörden geprüft, insbesondere Art. 17 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Freiburg, der es einem Justiziablen erlaubt, sich in der Amtssprache seiner Wahl an eine Behörde zu wenden, deren Zuständigkeit sich auf den gesamten Kanton erstreckt. Das Gericht hat festgestellt, dass diese Bestimmung eine Ausnahme vom Territorialitätsprinzip darstellt und die kantonalen Behörden die Anträge in einer der beiden Amtssprachen des Kantons annehmen müssen.

Das Gericht hat auch die Vorarbeiten zur Freiburger Verfassung geprüft und festgestellt, dass die Freiburger Verfassungskommission ihren Willen, den freien Sprachwahl in den Beziehungen zu den kantonalen Behörden als…