Sachverhalt
Der Fall betrifft ein Mitglied der Polizeivereinigung der Stadt Chur, das eine Kopie eines vertraulichen Dokuments in einem Polizeikopiergerät entdeckt hat. Das Dokument betraf eine Subvention von 500 Schweizer Franken, die die Stadt Chur der Sektion der Polizeivereinigung Chur für eine Tagung mit dem Zentralvorstand der Vereinigung gewährt hatte. Das Mitglied der Vereinigung hat eine Kopie des Dokuments an den Präsidenten der Vereinigung gesandt, was zu einer Untersuchung und einer Verurteilung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses geführt hat.
Die Fakten sind wie folgt: Im Februar 1987 erhielt der Präsident der Sektion der Polizeivereinigung Chur eine Subvention von 500 Schweizer Franken von der Stadt Chur für eine Tagung mit dem Zentralvorstand der Vereinigung. Das Subventionsdokument wurde von einem Polizisten erstellt, der angab, dass die Subvention zur Deckung der Reisekosten für die Tagung bestimmt war. Das Dokument wurde vom Polizeikommandanten von Chur genehmigt und an die Stadtkasse zur Zahlung gesandt.
Das Mitglied der Vereinigung, das auch Polizist war, entdeckte eine Kopie des Dokuments in einem Polizeikopiergerät und sandte es an den Präsidenten der Vereinigung. Der Präsident der Vereinigung erstattete Anzeige gegen das Mitglied wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, und das Mitglied wurde zu einer Busse von 300 Schweizer Franken verurteilt.
Das Mitglied legte Berufung gegen die Entscheidung ein und argumentierte, dass das Dokument nicht vertraulich war und die Stadt Chur ihre Absicht aufgegeben hatte, das Dokument geheim zu halten. Das Bundesgericht hob die Verurteilung auf, da es der Meinung war, dass das Mitglied das Amtsgeheimnis nicht verletzt hatte.
Erwägungen
Das Bundesgericht war der Meinung, dass das Mitglied der Vereinigung das Amtsgeheimnis nicht verletzt hatte, da es das Dokument zufällig und nicht im Rahmen seiner Funktion als Polizist entdeckt hatte. Das Gericht war auch der Meinung, dass das Dokument nicht vertraulich war, da es eine öffentliche Subvention betraf und die Stadt Chur ihre Absicht aufgegeben hatte, das Dokument geheim zu halten.
Das Gericht war auch der Meinung, dass das Mitglied der Vereinigung das Recht hatte, das Dokument zu entdecken, da es Mitglied der Vereinigung war und das Dokument die Aktivitäten der Vereinigung betraf.…