Erwägungen

Die ASTA Medica Aktiengesellschaft ist Inhaberin eines Schweizer Patents für ein "Verfahren zur Herstellung der neuen Kamillensorte Manzana". Peter Lendi und die Vereinigung für biologischen Kräuteranbau im Schweizer Berggebiet (VBKB) haben die Nichtigkeit dieses Patents gerichtlich feststellen lassen.

Das Handelsgericht des Kantons Bern hat das Patent für nichtig erklärt, da die Pflanzenzüchtung "Manzana" unter den Schutz des Sortenschutzgesetzes falle und daher gemäß Art. 1a des Patentgesetzes nicht patentierbar sei. In einer Eventualbegründung hat das Gericht auch eine hinreichende erfinderische Tätigkeit verneint.

Die ASTA Medica Aktiengesellschaft hat das Urteil mit Berufung angefochten, die vom Bundesgericht abgewiesen wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass nach schweizerischem Recht die Erteilung eines Erzeugnispatents für eine Pflanzensorte ausgeschlossen ist, unabhängig davon, ob die entsprechende Pflanzenfamilie im Artenverzeichnis aufgeführt ist. Das Doppelschutzverbot zwischen Sortenschutz und Patentschutz steht der Gewährung derivierten Stoffschutzes im Sinne von Art. 8 Abs. 3 PatG jedoch nicht entgegen.

Die in den Patentansprüchen 2 und 3…