Erwägungen
- Francis Jaeger, Leiter der Hélio-Verlag in Bernex, hat den "COLATOUCLUB" gegründet und den ersten 1000 Mitgliedern einen "prächtigen nummerierten Gründungsmitglied-Aufkleber" angeboten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag von 15 Franken deckt die Verwaltungskosten und den Versand von mindestens 50 Werbeaufklebern. - Jaeger hat auch ein Set von 62 Wappen der Gemeinden des Kantons Neuenburg zum Verkauf angeboten, das entweder als komplette Sammlung für 31 Franken oder in Einzelkuverts für je 0,50 Franken erworben werden kann, mit Umtauschrecht. - Jaeger wurde vom Polizeigericht des Bezirks Neuenburg vom Vorwurf der Verletzung der Verordnung über Liquidationen und ähnliche Geschäfte (OL) und des Bundesgesetzes über Lotterien und Berufswetten (LLP) freigesprochen. - Der Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg hat gegen dieses Urteil Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht eingelegt.Erwägungen
1. Zum Vorwurf der Verletzung der OL: - Das kantonale Gericht war der Ansicht, dass es sich nicht um Einzelverkauf, sondern um den Beitritt zu einem Club mit echtem "animus societatis" handelte. Das Angebot des Aufklebers stellte keinen irreführenden Vorteil für Kinder dar, sondern lediglich Werbung. - Das Bundesgericht weist die Argumente des Generalstaatsanwalts zurück. Der Beitritt zum Club ist nicht mit Einzelverkauf gleichzusetzen, und das öffentliche und zeitlich begrenzte Angebot des Aufklebers fällt nicht unter die OL, da kein Einzelverkauf vorliegt. 2. Zum Vorwurf der…