Erwägungen

Die Nordmark-Werke GmbH ist Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr. 356845 "Enterocura" mit deutscher Priorität vom 3. April 1969. Das Eidgenössische Amt für geistiges Eigentum verweigerte den Schutz dieser Marke in der Schweiz, da die Bezeichnung "Enterocura" in italienischer und französischer Sprache unmittelbar auf "Darmbehandlung" hinweise und daher einerseits für Darmbehandlungs- und Darmheilmittel jeder Unterscheidungskraft ermangle, anderseits für die übrigen in der Warenliste vermerkten Erzeugnisse täuschend wirke oder defensiver Art sei.

Die Nordmark-Werke GmbH erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum, um die Eintragung der Marke "Enterocura" in der Schweiz zu erwirken.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass die Bezeichnung "Enterocura" in Fachkreisen als Sachbezeichnung für Medikamente und Mittel zur Behandlung von Darmkrankheiten gilt und daher als Gemeingut anzusehen ist, das keinen Markenschutz…