Art. 14 MSchG

Einschränkung zugunsten vorbenützter Zeichen

1 Der Markeninhaber kann einem anderen nicht verbieten, ein von diesem bereits vor der Hinterlegung gebrauchtes Zeichen im bisherigen Umfang weiter zu gebrauchen.
2 Dieses Weiterbenützungsrecht kann nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 76_I_168
    14.02.1950 · 14 Zitierungen
  2. 2
    Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz
    · 08.07.1969 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Markenrecht
    · 15.02.1956 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Markenrecht
    · 11.12.1973 · 10 Zitierungen
  5. 5
    · 26.01.1971 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Markenrecht; Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz
    · 01.12.1970 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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