Art. 14 MSchG
Einschränkung zugunsten vorbenützter Zeichen
1 Der Markeninhaber kann einem anderen nicht verbieten, ein von diesem bereits vor der Hinterlegung gebrauchtes Zeichen im bisherigen Umfang weiter zu gebrauchen.
2 Dieses Weiterbenützungsrecht kann nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 76_I_16814 Zitierungen14.02.1950 · 14 Zitierungen
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2Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz11 Zitierungen
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3Markenrecht11 Zitierungen
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4Markenrecht10 Zitierungen
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59 Zitierungen
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6Markenrecht; Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Firmen- und Markenrecht; unlauterer Wettbewerb4 Zitierungen
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Markenrecht3 Zitierungen
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3 Zitierungen24.01.2006 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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