Erwägungen

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Eidgenössisches Militärdepartement) hat Grundstücke in der Gemeinde Isone für die Errichtung eines neuen Truppenübungsplatzes erworben. Dies führte zu einer Beschränkung des Zugangs zur Alp Caneggio, die im Eigentum der Bürgergemeinden Medeglia und Robasacco steht. Die Bürgergemeinden haben für diese Zugangseinschränkung eine Entschädigung beantragt.

Die Eidgenössische Schätzungskommission des 13. Kreises hat die Eidgenossenschaft dazu verurteilt, den Bürgergemeinden Medeglia und Robasacco eine Kapitalentschädigung von Fr. 33'592.-- zuzüglich Zinsen sowie eine jährliche Entschädigung von Fr. 2'964.-- für den Zeitraum nach der Entscheidung zu zahlen.

Die Eidgenossenschaft hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und die Aufhebung der Verurteilung zur Entschädigungszahlung beantragt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eidgenossenschaft abgewiesen.

Die Eidgenössische Schätzungskommission ist zuständig, über Streitigkeiten betreffend die Zahlung von Enteignungsentschädigungen gemäß Enteignungsgesetz zu entscheiden, auch im Falle einer materiellen Enteignung. Dienstbarkeiten gehören nämlich zu den dinglichen Rechten, die Gegenstand einer Enteignung sein können, und die zeitweilige Beschränkung eines Durchgangsrechts wird als eine Form der Enteignung betrachtet.

Trotz des Fehlens der im Enteignungsgesetz vorgesehenen Aufforderung ist das Durchgangsrecht der Bürgergemeinden…