Erwägungen
Die Berufsbildungsstiftung [X.] (im Folgenden: Stiftung) ist eine Stiftung gemäß Art. 80 ff. ZGB mit Sitz in Solothurn. Laut Stiftungszweck fördert sie die Aus- und Weiterbildung in verschiedenen Berufen. Das Stiftungsvermögen besteht hauptsächlich aus Grundeigentum, Bankguthaben und einem Darlehen an das Ausbildungszentrum des Branchenverbands.
Die Stiftung beantragte 2005 die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit für Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Das Steueramt des Kantons Solothurn lehnte den Antrag ab, da die Stiftung bei der Weiterbildung nicht uneigennützig handle und keine rechnungsmäßige Trennung der Funktionen vorliege. Die Stiftung erhob daraufhin Rekurs und Beschwerde, die vom Steuergericht des Kantons Solothurn 2008 abgewiesen wurden.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Ablehnung der Steuerbefreiung. Es führte aus, dass die allgemeinen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach Art. 56 Lit. g DBG nicht erfüllt seien, da unklar bleibe, ob die tatsächliche Tätigkeit der Stiftung ihrem statutarischen Zweck entspreche. Die Stiftung überweise zwar Gelder an den Stifterverband für die Berufsbildung, diese würden aber nicht eindeutig für diesen Zweck verwendet.
Zudem verfolge die Stiftung keine gemeinnützigen…