Art. 80 ZGB

Im Allgemeinen

Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besondern Zweck.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Teilliquidation patronaler Wohlfahrtsfonds
    · 30.08.2012 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Klage auf Nichtigerklärung einer Stiftung
    · 15.12.1967 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Stiftungsaufsicht über eine Schule (Art. 84 Abs. 2 ZGB) Ist die Stiftung Trägerin einer Ausbildungsstätte, so erstreckt sich die Stiftungsaufsicht insofern auch auf die Art der Schulführung und die Prüfungsgestaltung, a…
    · 05.09.1985 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Stiftungsaufsicht (Art. 84 Abs. 1 ZGB) und Stiftungsfreiheit (Art. 80/81 und 83 ZGB)
    · 14.12.1994 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beschwerdelegitimation des Sicherheitsfonds
    · 03.07.2009 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Stiftungsaufsicht; Stifterrechte
    · 13.06.2018 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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