Erwägungen

Daniel Tonezzer, geboren am 10. Oktober 1911, erlitt am 28. November 1958 in Zürich bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen. Der Unfall ereignete sich, als Tonezzer mit seinem Motorrad auf den Bürkliplatz fuhr und dort mit einem von der Quaibrücke kommenden Motorwagen zusammenstieß. Tonezzer wurde dabei schwer verletzt und musste mehrmals operiert werden. Er war bis zum 16. Mai 1959 im Spital und musste sich auch in den Jahren 1960 und 1961 weiteren Operationen unterziehen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) zahlte Tonezzer seit dem 15. April 1960 eine Rente aufgrund einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit von 40%. Tonezzer nahm jedoch seine Tätigkeit als Führer leichter Lastwagen im Dienste des Strasseninspektorates der Stadt Zürich am 27. März 1961 zu 80% wieder auf und erhielt dafür 80% seiner Besoldung, ohne Anrechnung der SUVA-Rente.

Tonezzer klagte gegen die "Zürich" Versicherungs-Gesellschaft, die die Halterin des am Unfall beteiligten Lastwagens gegen Haftpflicht versichert hatte, auf Zahlung weiterer Schadenersatzbeträge. Ausserdem klagte er gegen den Fahrer des Lastwagens, Willy Suter. Das Bezirksgericht Zürich und das Obergericht des Kantons Zürich wiesen beide Klagen ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass gemäß Art. 100 KUVG die SUVA nur "bis auf die Höhe ihrer Leistungen" in die Rechte eintritt, die dem Versicherten und seinen Hinterlassenen gegenüber einem für den Unfall haftenden Dritten zustehen. Wird einem Geschädigten durch Versicherungsleistungen der Schaden nicht voll gedeckt, so können Versicherer ihre Rückgriffsrechte gegen die Haftpflichtigen oder deren Haftpflichtversicherer nur geltend machen, soweit der Geschädigte dadurch nicht benachteiligt wird.

Das Bundesgericht entschied, dass die…