Art. 96 VVG

In der Summenversicherung gehen die Ansprüche, die dem Anspruchsberechtigten infolge Eintritts des befürchteten Ereignisses gegenüber Dritten zustehen, nicht auf das Versicherungsunternehmen über.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Haftpflicht des Motorfahrzeughalters. 1. Art. 61 Abs. 1 SVG
    · 25.06.1968 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verdienstausfallversicherung; Art. 72 VVG
    · 31.03.1978 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unfallversicherung; Vergütung der Heilungskosten; Art. 96 VVG
    · 14.11.1974 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Eisenbahnhaftpflicht
    · 05.05.1955 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Selbstunfall einer Ehefrau mit dem Fahrzeug ihres Ehemannes, schwere Invalidität der Lenkerin, Haftung. 1. Art. 58 Abs. 1 SVG
    · 12.11.1991 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 63_II_143
    01.01.1937 · 5 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Haftung aus Skiunfall
    · 18.09.2014 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • 07.11.2003 · 2 Zitierungen
  • Forderung
    HG170225
    · 10.06.2020 · 1 Zitierungen

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