Art. 96 VVG
In der Summenversicherung gehen die Ansprüche, die dem Anspruchsberechtigten infolge Eintritts des befürchteten Ereignisses gegenüber Dritten zustehen, nicht auf das Versicherungsunternehmen über.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Haftpflicht des Motorfahrzeughalters. 1. Art. 61 Abs. 1 SVG13 Zitierungen
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2Verdienstausfallversicherung; Art. 72 VVG11 Zitierungen
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3Unfallversicherung; Vergütung der Heilungskosten; Art. 96 VVG7 Zitierungen
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4Eisenbahnhaftpflicht7 Zitierungen
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5Selbstunfall einer Ehefrau mit dem Fahrzeug ihres Ehemannes, schwere Invalidität der Lenkerin, Haftung. 1. Art. 58 Abs. 1 SVG5 Zitierungen
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6BGE 63_II_1435 Zitierungen01.01.1937 · 5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Haftung aus Skiunfall2 Zitierungen
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2 Zitierungen07.11.2003 · 2 Zitierungen
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Forderung1 ZitierungenHG170225· 10.06.2020 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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