Erwägungen

Die Swisscom AG erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Verfügung der Eidgenössischen Kommunikationskommission, mit welcher diese der Beschwerdegegnerin TDC Switzerland AG (vormals diAx) vorsorgliche Massnahmen im Interkonnektionsverfahren gewährt hatte. Die Kommission hatte die Swisscom AG unter anderem verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Standardangebot für "shared line access" und "full access" auszuarbeiten sowie innerhalb von drei bzw. sechs Monaten den "bitstream access" in bestimmten Regionen bereitzustellen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut und hob die Verfügung der Kommunikationskommission auf. Es begründete dies damit, dass die Hauptsachenprognose in diesem Fall als schwierig einzustufen sei, da die rechtliche Ausgangslage mit erheblichen Unklarheiten verbunden sei. Angesichts der vergleichbaren Interessenlage der Parteien rechtfertige es sich daher nicht, vor Klärung der Rechtsfragen die bisherige Situation vorsorglich zu ändern und damit auf dem fraglichen Markt möglicherweise Folgen auszulösen,…