Erwägungen

Der vorliegende Fall betrifft die Frage, ob die Kosten eines Gerichtsgutachtens, das das kantonale Gericht in einem Verfahren der Unfallversicherung eingeholt hat, dem Unfallversicherer (SUVA) auferlegt werden können.

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte die Kosten des Gerichtsgutachtens der SUVA auferlegt, da die Abklärungsergebnisse aus dem Verwaltungsverfahren in rechtserheblichen Punkten nicht ausreichend beweiswertig waren und zur Durchführung der vom Gericht als notwendig erachteten Beweismassnahme an sich eine Rückweisung in Frage gekommen wäre, eine solche aber mit Blick auf die Wahrung der Verfahrensfairness entfallen ist.

Die SUVA hat gegen diese Kostenüberbindung Beschwerde erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung (BGE 137 V 210) festgehalten, dass bei festgestellter Abklärungsbedürftigkeit das angerufene kantonale Versicherungsgericht grundsätzlich selbst eine medizinische Begutachtung anordnen muss. Wo zur Durchführung der vom Gericht als notwendig erachteten Beweismassnahme an sich eine Rückweisung in Frage käme, eine solche aber mit Blick auf die Wahrung der Verfahrensfairness entfällt, sind die Kosten der Begutachtung durch eine medizinische Abklärungsstelle dem Versicherungsträger aufzuerlegen.

Das Bundesgericht erachtet diese Rechtsprechung zu den Kosten von MEDAS-Abklärungen…