Erwägungen

Die Nandrò Bergbahnen AG beauftragte die Gerhard Müller Maschinenbau AG mit der Projektierung, Lieferung und Erstellung einer Gondelbahn. Für die beiden Sektionen wurden Pauschalpreise vereinbart. Die Bauten sollten den technischen Anforderungen des SIA entsprechen.

Die Sektion I, zu der auch die Mittelstation gehört, wurde anfangs Dezember fertiggestellt und vom Eidg. Amt für Verkehr (EAV) mit einem Vorbehalt wegen der baulichen Ausführung der Mittelstation abgenommen. Trotz Rückzug des Vorbehalts wies die Mittelstation weitere Mängel auf. Die Nandrò Bergbahnen AG liess ein Gutachten erstellen, das die Baumeisterarbeiten als schlecht bezeichnete und eine Sanierung empfahl.

Die Nandrò Bergbahnen AG teilte der Gerhard Müller Maschinenbau AG mit, sie werde vom vertraglichen Werklohn Fr. 90'000.- zurückbehalten. Da die Gerhard Müller Maschinenbau AG die Sanierungsarbeiten nicht ausführte, liess die Nandrò Bergbahnen AG diese selbst durchführen und machte die Kosten von Fr. 135'271.40 abzüglich der Fr. 90'000.- Restschuld geltend.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die Widerklage der…