Erwägungen

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 17. Juni 2012 die Kulturlandinitiative in der Form der allgemeinen Anregung angenommen. Die Initiative verlangt einen wirksamen Schutz der wertvollen Landwirtschaftsflächen in ihrem Bestand und ihrer Qualität. Der Kantonsrat beschloss am 18. März 2014 die Festsetzung des revidierten kantonalen Richtplans, trat aber am 19. Mai 2014 auf die vom Regierungsrat ausgearbeitete Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative nicht ein.

Die Grünen Kanton Zürich sowie Marionna Schlatter-Schmid haben gegen diesen Nichteintretensbeschluss Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Sie beantragen, den Beschluss aufzuheben und den Kantonsrat anzuweisen, auf die Vorlage einzutreten und sie in geeigneter Form zu beschliessen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hebt den angefochtenen Beschluss auf. Eine Umsetzung der Kulturlandinitiative unmittelbar mit einer Revision des kantonalen Richtplans ist gemäss kantonalem Verfassungsrecht unzulässig und mit den politischen Rechten der Stimmbürger nicht vereinbar. Die Initiative zielt auf eine Änderung bzw. Ergänzung kantonalen Rechts ab, weshalb ihre Umsetzung in einer dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehenden Rechtsform erfolgen muss.

Zudem setzt eine inhaltlich korrekte Umsetzung der Kulturlandinitiative voraus, dass die wertvollen Landwirtschaftsflächen in…