Erwägungen
Die Klimova AG hatte gegen die Tig-Bicord AG Klage auf Zahlung des restlichen Werklohns erhoben. Das Kantonsgericht Zug hatte die Klage gutgeheissen, das Obergericht des Kantons Zug sie jedoch abgewiesen. Auf staatsrechtliche Beschwerde der Klimova AG hob das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Obergericht zurück, da dieses die Vorbehalte des Experten zu den Temperaturmessungen nicht berücksichtigt hatte.
In seinem neuen Entscheid vom 17. Januar 1984 wies das Obergericht die Klage der Klimova AG erneut ab. Dagegen erhob die Klimova AG wiederum staatsrechtliche Beschwerde, die das Bundesgericht nun abweist, soweit darauf eingetreten werden kann.
Erwägungen
Gemäss Art. 66 Abs. 1 des Bundesgerichtsgesetzes (OG) ist das Obergericht an die rechtliche Beurteilung gebunden, mit der das Bundesgericht den früheren Entscheid aufgehoben und die Sache zurückgewiesen hat. Die Parteien können im erneuten Beschwerdeverfahren nicht Sachverhalt oder Rechtsfragen aufwerfen, die im Rückweisungsentscheid bereits abgelehnt oder nicht berücksichtigt wurden.
Die Klimova AG versucht nun, Kritik an der Würdigung des…