Erwägungen
A.A., ein Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung, besuchte seit dem Schuljahr 2009/2010 die Regelklasse. Für den Schulbesuch im Schuljahr 2012/2013 bewilligte die Schulpflege 18 Wochenstunden Assistenz, die Eltern mussten die darüber hinausgehenden Stunden für eine Vollzeitbegleitung selbst finanzieren. Die Eltern erhoben Beschwerde und verlangten eine Kostengutsprache für sämtliche erforderlichen Assistenzlektionen.
Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass der ausreichende Grundschulunterricht für behinderte Kinder zwingend unentgeltlich sein muss, auch wenn die Schule zusätzliche, gesetzlich nicht vorgesehene Leistungen erbringt. Eine Beschränkung der Assistenzlektionen auf ein gesetzliches Maximum von 18 Wochenstunden, ohne das Kindeswohl im Einzelfall zu berücksichtigen, widerspricht den bundesrechtlichen Vorgaben.
Das Bundesgericht führte aus, dass für behinderte Kinder im Rahmen des ausreichenden Grundschulunterrichts regelmäßig ein höherer Aufwand erforderlich ist, um ihre behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen.…