Erwägungen

Der Kanton Graubünden hat ein neues Fischereigesetz erlassen, das den Zugang zum Fischfang für Schweizer Bürger ohne Wohnsitz im Kanton stark einschränkt. Konkret sieht das Gesetz Folgendes vor: - Bewilligungen für die ganze Fangzeit werden nur noch an Kantonseinwohner oder Personen mit mindestens 10-jährigem Aufenthalt im Kanton ausgegeben. - Die Gebühren für Fischereibewilligungen wurden für Nicht-Kantonseinwohner deutlich erhöht, teilweise auf das Mehrfache der Gebühren für Kantonseinwohner. Hans Hasler und 189 weitere Schweizer Bürger ohne Wohnsitz im Kanton Graubünden haben gegen diese Bestimmungen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Sie argumentieren, dass diese Regelungen gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 4 BV) verstießen.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es stellt Folgendes fest:

Der Kanton Graubünden hat als Inhaber des Fischereiregals das Recht, die Fischereiberechtigung auf Kantonseinwohner zu beschränken. Dies verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es sachliche Gründe dafür gibt:

  • Der Kanton will eine Überfischung der Gewässer verhindern, was durch den Ausschluss von Nicht-Kantonseinwohnern erreicht werden kann.
  • Der Kanton darf sein Fischereiregal auch fiskalisch nutzen…