Erwägungen
Der Fall betrifft einen Streit um ein Patent, das der Geschäftsleiter X. der Firma Y. AG entwickelt hatte. Als die Y. AG 1989 in Konkurs ging, machte X. Eigentumsansprüche am Patent geltend. Das Konkursamt wies diese Ansprüche jedoch ab. Daraufhin klagte X. gegen die Konkursmasse der Y. AG auf Aussonderung des Patents. Die Vorinstanzen, das Einzelgericht und das Obergericht des Kantons Zürich, wiesen die Klage ab. Auch das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung.Erwägungen
Das Bundesgericht führt in seiner Begründung aus, dass nach der herrschenden Rechtsprechung und Lehre Art. 401 Abs. 3 OR, welcher ein Aussonderungsrecht des Treugebers vorsieht, nicht auf das ursprüngliche Treugut anwendbar ist. Der Treuhänder ist als vollberechtigter Eigentümer des ihm übertragenen Treuguts zu betrachten, sodass dieses grundsätzlich in seine Konkurs- oder Nachlassmasse fällt. Art. 401 OR bezieht sich lediglich auf Sachen und Vermögenswerte, die der Treuhänder von Dritten erworben hat, nicht aber auf das ursprüngliche Treugut, das ihm vom Treugeber überlassen wurde. Das Bundesgericht sieht keinen Anlass, von dieser bisherigen Rechtsprechung und herrschenden Lehre abzuweichen. Der Regelungsgedanke von Art. 401 OR zielt darauf ab,…