Erwägungen
Der Verband "Archimedes" der Absolventen und Studierenden Schweizerischer Abendtechniken errichtete 1930 zusammen mit der Lehrergenossenschaft Juventus eine Unterstützungskasse, die 1948 als Verein Hilfskasse der Studierenden des Abend-Technikums Zürich neu gegründet wurde. Die Statuten der Hilfskasse wurden von der Schulleitung des Abend-Technikums Zürich und dem Verband Archimedes genehmigt, obwohl diese nicht Mitglieder des Vereins waren. Die Statuten räumten den beiden Gründerparteien verschiedene Befugnisse ein, unter anderem ein Einspracherecht gegen sämtliche Beschlüsse der Generalversammlung der Hilfskasse (Art. 12 der Statuten).
Der Verband Archimedes erhob Einsprache gegen Beschlüsse der Generalversammlung der Hilfskasse vom 24. August 1967 über die Verwendung von Vereinsgeldern. Der Verein Hilfskasse wies die Einsprache jedoch zurück und führte die Beschlüsse aus. Daraufhin klagte der Verband Archimedes, um die Auszahlung der beschlossenen Gelder zu verhindern.
Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass die statutarische Bestimmung, welche Dritten ein Einspracherecht gegen sämtliche Beschlüsse der Vereinsversammlung einräumt, gegen die Vereinsautonomie verstößt und daher nichtig ist. Die Vereinsautonomie beinhaltet, dass der Verein seine Angelegenheiten selbst verwalten und seine Willensbildung frei gestalten kann. Eine Bestimmung, die dies…