Art. 20 OR

Nichtigkeit

1 Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig.
2 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzunehmen ist, dass er ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückabwicklung nichtiger Verträge
    · 01.01.2008 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Sittenwidriger Vertragsinhalt (Art. 20 Abs. 1 OR); Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
    · 26.09.1989 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Übervorteilung; partielle Unwirksamkeit eines wucherischen Vertrages; Ermittlung des objektiven Missverhältnisses zwischen den Austauschleistungen eines Mietvertrages (Art. 21 OR)
    · 26.06.1997 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Bedeutung der Art. 285 ff
    · 27.11.2007 · 32 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Sittenwidriger Vertrag (Art. 20 Abs. 1 OR); Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 ff
    · 20.11.1996 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zulässigkeit einer Vertragsdauer von zwanzig Jahren im konkreten Fall (E. 2c).
    · 21.06.1988 · 28 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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