Erwägungen

In diesem Fall ging es um eine Sicherstellungsverfügung und einen Arrestbefehl, die von der kantonalen Steuerverwaltung gestützt auf das kantonale Steuergesetz erlassen wurden, um eine Steuerforderung zu sichern. Die Rekurrentin argumentierte, dass diese Massnahmen nichtig seien, da sie gegen das Bundesrecht verstießen.

Das Bundesgericht musste beurteilen, ob die kantonalen Bestimmungen zur Sicherstellung von Steuerforderungen mit dem Bundesrecht vereinbar sind. Die Vorinstanz hatte die Gültigkeit der kantonalen Regelungen bejaht, da sie durch den Vorbehalt in Art. 44 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) gedeckt seien.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam jedoch zum Schluss, dass Art. 170 des bündnerischen Steuergesetzes, der die Sicherstellungsverfügung einem Arrestbefehl gleichstellt, in einem Bereich Recht setzt, der ausschließlich dem Bundesrecht vorbehalten ist. Art. 44 SchKG erfasst lediglich die Verwertung von Gegenständen, die im Zusammenhang mit einem Straf- oder Steuerverfahren beschlagnahmt wurden, nicht aber die Durchsetzung von Steuerforderungen durch Betreibung.

Das Bundesgericht betonte, dass das Bundesrecht selbst zwar eine als Arrestbefehl ausgestaltete Sicherstellungsverfügung vorsieht, dies die Kantone aber nicht dazu ermächtige,…