Sachverhalt
Der Fall betrifft eine Person, [H.], die Geld aus Drogengeschäften in ihrer Wohnung versteckt hat. Das Geld, das ursprünglich auf ihrem Balkon versteckt war, wurde umgesiedelt und in ihrer Küche versteckt. Ein Teil des Geldes wurde von [H.] verwendet. Das Gericht erster Instanz verurteilte [H.] wegen Geldwäscherei zu 24 Monaten Haft. Das Berufungsgericht bestätigte die Verurteilung, aber reduzierte die Strafe auf 20 Monate Haft. [H.] legte ein Revisionsgesuch ein, mit der Begründung, dass das Geldwäschegesetz nur auf kriminelle Organisationen und nicht auf Personen anwendbar sei, die Geld aus Drogengeschäften verstecken.
Die wichtigsten Fakten sind die folgenden
- [H.] hat Geld aus Drogengeschäften in ihrer Wohnung versteckt.
- Das Geld wurde umgesiedelt und in ihrer Küche versteckt.
- Ein Teil des Geldes wurde von [H.] verwendet.
- Das Gericht erster Instanz verurteilte [H.] wegen Geldwäscherei.
- Das Berufungsgericht bestätigte die Verurteilung, aber reduzierte die Strafe.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob das Geldwäschegesetz auf Personen anwendbar ist, die Geld aus Drogengeschäften verstecken. Das Gericht befand, dass das Geldwäschegesetz darauf abzielt, die Verheimlichung der Herkunft von Vermögenswerten aus kriminellen Aktivitäten zu verhindern, und dass dieses Gesetz auf alle Vermögenswerte aus Straftaten anwendbar ist, und nicht nur auf solche aus kriminellen Organisationen.
Das Gericht prüfte auch die Frage, ob die Versteckung von Geld aus Drogengeschäften eine Geldwäscherei darstellt. Das Gericht befand, dass die Versteckung des Geldes eine…