Art. 159 StGB

Missbrauch von Lohnabzügen

Der Arbeitgeber, der die Verpflichtung verletzt, einen Lohnabzug für Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien und ‑beiträge oder in anderer Weise für Rechnung des Arbeitnehmers zu verwenden, und damit diesen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ungetreue Geschäftsführung
    · 06.09.1994 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 06.04.1971 · 16 Zitierungen
  3. 3
    · 22.12.1955 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 159 StGB. a) Begriff der Geschäftsführung (Erw. 1). b) Der Geschäftsführer ist nur strafbar, wenn das schädigende Tun oder Unterlassen pflichtwidrig ist
    · 20.12.1954 · 12 Zitierungen
  5. 5
    1. Art. 70 ff
    · 20.11.1979 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ungetreue Geschäftsführung
    · 01.07.1992 · 9 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.