Sachverhalt
Am 22. Januar 1977 führte ein Hubschrauberpilot, K., einen Flug in den Bergen aus, außerhalb der gewöhnlichen Flugrouten, und musste aufgrund eines Navigationsfehlers und einer falschen Wetterbewertung eine Notlandung durchführen. Die beiden an Bord befindlichen Passagiere erlitten leichte Verletzungen. Der Pilot wurde wegen Störung des Luftverkehrs angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Ereignisse fanden im Kanton Bern statt, und der Fall wurde vor dem Bundesgericht verhandelt, nachdem der Pilot gegen das Urteil des kantonalen Gerichts Berufung eingelegt hatte. Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob der Pilot für die Störung des Luftverkehrs verantwortlich gemacht werden konnte, auch wenn er außerhalb der gewöhnlichen Flugrouten flog und die Passagiere bekannte Personen waren.
Erwägungen
Das Bundesgericht befand, dass der Hubschrauberpilot für die Störung des Luftverkehrs verantwortlich gemacht werden konnte, auch wenn er außerhalb der gewöhnlichen Flugrouten flog. Das Gericht war der Meinung, dass der Begriff des « öffentlichen Verkehrs » nicht nur die Straßen und Verkehrswege, sondern auch die für alle zugänglichen Lufträume umfasst.
Das Gericht befand auch, dass die an Bord des Hubschraubers befindlichen Passagiere durch das Gesetz geschützt waren, unabhängig von ihrer Beziehung zum Piloten. Das Gericht war der Meinung, dass der Pilot einen Fehler begangen hatte, indem er die Sicherheitsvorschriften nicht beachtete und das Leben der Passagiere gefährdete.
Das…