Art. 63 SVG

Versicherungspflicht

1 Kein Motorfahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung nach den folgenden Bestimmungen abgeschlossen ist.
2 Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach diesem Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.
3 Von der Versicherung können ausgeschlossen werden:
  1. a. Ansprüche des Halters aus Sachschäden, die Personen verursacht haben, für die er nach diesem Gesetz verantwortlich ist;
  2. b. Ansprüche aus Sachschäden des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners des Halters, seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie seiner mit ihm in gemeinsamem Haushalt lebenden Geschwister;
  3. c. Ansprüche aus Sachschäden, für die der Halter nicht nach diesem Gesetz haftet;
  4. d. Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, für welche die nach Artikel 72 vorgeschriebene Versicherung besteht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Versicherung der (Kausal-)Haftpflicht des Halters eines Motorfahrzeuges und zugleich, von Gesetzes wegen, der (Verschuldens-) Haftpflicht eines Lenkers, dem jener den Wagen vermietet hat (Art. 63 Abs. 2 SVG und ausdrück…
    · 18.03.1965 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Verdienstausfallversicherung; Art. 72 VVG
    · 31.03.1978 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 63 Abs. 3 lit. b SVG, Begriff des "gemeinsamen Haushaltes"
    · 09.05.1972 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Ausnahme vom Regressprivileg des Arbeitgebers; Begriff der obligatorischen Haftpflichtversicherung; Unfall mit einem Bagger
    · 13.03.2025 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Regressprivileg gegenüber einem Sozialversicherer (Art. 75 ATSG); Regressordnung nach Art. 51 Abs. 2 OR
    · 01.07.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Keine Haftung des Staates, wenn ein Fahrschüler an der Führerprüfung mit dem Auto der Fahrschule einen Schaden am Prüfungsfahrzeug und an einem Strassensignal verursacht, dem Prüfungsexperten aber nicht nachgewiesen wer…
    · 15.06.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 10.10.2016 · 6 Zitierungen
  • 10.11.2022 · 1 Zitierungen
  • OG.2018.00072
    28.01.2021 · 1 Zitierungen

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