Erwägungen
- Die [A. AG] und [B.] erhoben Klage gegen den Bund wegen angeblich widerrechtlichen Verhaltens der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Sport-Applikation durch das VBS. - Die Kläger machten geltend, das VBS habe ihre Ideen und ihr Konzept für eine eigene Sport-Applikation unrechtmässig verwendet und dadurch der Firma und [B.] persönlich einen Schaden von insgesamt über 15 Millionen Franken zugefügt. - Das Bundesgericht wies die Klage ab, da es keine Widerrechtlichkeit im Verhalten von Bundesrätin Viola Amherd feststellen konnte.Erwägungen
- Das Bundesgericht führt aus, dass Bundesrätin Viola Amherd an den Vorgängen, die vor ihrem Amtsantritt im Dezember 2018 stattgefunden haben, naturgemäss nicht beteiligt gewesen sein konnte. Daher könne ihr ein widerrechtliches Verhalten aus dieser Zeit nicht zugerechnet werden. - Hinsichtlich der Zeit nach ihrem Amtsantritt sieht das Bundesgericht keine Verletzung wesentlicher Amtspflichten durch Bundesrätin Viola Amherd. Die von den Klägern angeführten Bestimmungen des Regierungs- und…