Art. 1 UWG

Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Modellschutz und unlauterer Wettbewerb. 1. Berufung gegen ein Urteil, das die Behandlung eines von mehreren Klagebegehren scheinbar vorbehält, im Ergebnis aber über alle Begehren entscheidet (E. 1). 2. Art. 23bis MMG
    · 31.10.1978 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 79_II_305
    01.01.1953 · 17 Zitierungen
  3. 3
    BGE 76_II_77
    28.03.1950 · 17 Zitierungen
  4. 4
    Unlauterer Wettbewerb
    · 05.05.1964 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unlauterer Wettbewerb
    · 17.03.1964 · 13 Zitierungen
  6. 6
    BGE 79_II_316
    05.05.1953 · 13 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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