Art. 1 UWG
Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Modellschutz und unlauterer Wettbewerb. 1. Berufung gegen ein Urteil, das die Behandlung eines von mehreren Klagebegehren scheinbar vorbehält, im Ergebnis aber über alle Begehren entscheidet (E. 1). 2. Art. 23bis MMG18 Zitierungen
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2BGE 79_II_30517 Zitierungen01.01.1953 · 17 Zitierungen
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3BGE 76_II_7717 Zitierungen28.03.1950 · 17 Zitierungen
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4Unlauterer Wettbewerb16 Zitierungen
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5Unlauterer Wettbewerb13 Zitierungen
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6BGE 79_II_31613 Zitierungen05.05.1953 · 13 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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11 Zitierungen
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Persönlichkeitsverletzung10 Zitierungen
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10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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