Sachverhalt
Die Gesellschaft Mondia AG, die eine Uhrenmanufaktur in La Chaux-de-Fonds betreibt, hat ihre Firma im November 1960 im Handelsregister eintragen lassen. Im August 1962 hat die Treuhandgesellschaft Mondial Trust Registré mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) eine Zweigniederlassung in Genf unter der Firma "Mondial Trust Registré, Vaduz, Zweigniederlassung Genf" eintragen lassen. Daraufhin hat Mondia AG Mondial Trust Registré auf Unterlassung dieser Firma verklagt, da sie befürchtet, dass Verwechslungsgefahr mit ihrer eigenen Firma besteht.Erwägungen
1. Der unlautere Wettbewerb liegt vor, wenn er zum Nachteil eines Mitbewerbers durch Verhaltensweisen beeinflusst werden kann, die gegen die Regeln von Treu und Glauben verstoßen, insbesondere wenn eine Person eine Firma verwendet, die sich nicht ausreichend von der eines Mitbewerbers unterscheidet (Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG). 2. Obwohl Mondial Trust Registré bereits 1947 im Handelsregister von Liechtenstein eingetragen war, hat diese Eintragung keine Wirkung in der Schweiz. Maßgeblich ist allein die Eintragung im Schweizer Handelsregister (Art. 956 und 951 Abs. 2 OR). 3. Ausländische Zweigniederlassungen in der Schweiz müssen die gleichen Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Firma erfüllen wie Schweizer Unternehmen (Art. 952 OR). Die…