Erwägungen

Der Beschwerdeführer Christian Gerig wurde angeklagt, in einem am 11. April 1991 in der Wochenzeitung "Die Weltwoche" erschienenen Artikel mehrfach gegen Art. 23 i.V.m. Art. 3 lit. a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen zu haben. Die Anklage warf ihm vor, in dem Artikel unrichtige, irreführende und/oder unnötig verletzende Äußerungen über die Beschwerdegegner Lorze AG und Adrian Gasser getätigt zu haben, die deren Stellung im Wettbewerb beeinträchtigt hätten.

Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte Gerig in zwei Instanzen wegen mehrfacher Widerhandlung im Sinne von Art. 23 i.V.m. Art. 3 lit. a UWG zu Geldstrafen und verpflichtete ihn, den Beschwerdegegnern Genugtuungszahlungen zu leisten.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Verfolgungsverjährung in der Zeit zwischen der Ausfällung des verurteilenden Erkenntnisses der letzten kantonalen Instanz und der Eröffnung eines das kantonale Urteil aufhebenden Entscheides des Bundesgerichts nicht läuft. Daher war die Strafverfolgung nicht verjährt.

Das Bundesgericht bestätigte, dass die im Zeitungsartikel enthaltenen…