Erwägungen
Die Swisscom (Schweiz) AG reichte ein Gesuch für die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage in [V.] ein. Die geplanten Antennen sind adaptiv, d.h. sie können die Sendeleistung und -richtung variieren, um die Mobilfunknutzer optimal zu versorgen. [A.] und [B.] erhoben Einsprache gegen das Baubewilligungsgesuch. Die kantonalen und kommunalen Behörden erteilten jedoch die Baubewilligung. Dagegen gelangten [A.] und [B.] bis vor das Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass die Behörden die geplanten adaptiven Antennen zu Recht wie herkömmliche Antennen behandelten und die "worst case"-Betrachtung dem Strahlenschutz dient. Auch das Qualitätssicherungssystem der Swisscom (Schweiz) AG wurde als tauglich erachtet, da es eine Überprüfung…