Erwägungen

Die Swisscom (Schweiz) AG reichte ein Gesuch für die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage in [V.] ein. Die geplanten Antennen sind adaptiv, d.h. sie können die Sendeleistung und -richtung variieren, um die Mobilfunknutzer optimal zu versorgen. [A.] und [B.] erhoben Einsprache gegen das Baubewilligungsgesuch. Die kantonalen und kommunalen Behörden erteilten jedoch die Baubewilligung. Dagegen gelangten [A.] und [B.] bis vor das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass die Behörden die geplanten adaptiven Antennen zu Recht wie herkömmliche Antennen behandelten und die "worst case"-Betrachtung dem Strahlenschutz dient. Auch das Qualitätssicherungssystem der Swisscom (Schweiz) AG wurde als tauglich erachtet, da es eine Überprüfung…