Erwägungen

[A.A.] (Beschwerdeführer) führte gegen die Erbengemeinschaft [B.A.] (Beschwerdegegner) zwei Prozesse. Der erste Prozess betraf die Aufhebung und Teilung des Miteigentums am "Hotel Restaurant [X.] in [U.] " und wurde am 30. Juli 2013 durch Vergleich abgeschlossen. Der zweite Prozess ging um die Auflösung der Hotelbetriebsgesellschaft, wobei die Parteien am 22. Juni 2017 einen gerichtlichen Vergleich schlossen.

Das Bezirksgericht Visp entschied, die Prozesskosten von Fr. 37'700.-- würden zwischen den Parteien halbiert und die Parteikosten wettgeschlagen. Gegen diesen Entscheid gelangte der Beschwerdeführer mit Beschwerde ans Kantonsgericht Wallis, welches die Beschwerde abwies.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz bei der Kostenverteilung Ermessen ausübte und ob dies zu beanstanden ist. Es kam zum Schluss, dass die Vorinstanz weder Tatsachen berücksichtigt hat, die keine Rolle hätten spielen dürfen, noch…