Erwägungen
[X.] überschritt am 12. April 2014 um 15.16 Uhr mit seinem Personenwagen auf der Technikumstrasse in Burgdorf die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilte ihn daraufhin wegen einfacher Verkehrsregelverletzung. Die Staatsanwaltschaft und [X.] legten Berufung ein. Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte [X.] am 13. Dezember 2016 wegen grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu Fr. 1'200.-- und einer Verbindungsbusse von Fr. 7'200.--.Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass die Vorinstanz die Signalisation der Tempo-30-Zone an der Technikumstrasse als rechtmäßig erachtet und davon ausgeht, dass [X.] diese hätte wahrnehmen können. Das Bundesgericht sieht jedoch Mängel in der Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz. Es ist nicht geklärt, ob die konkreten örtlichen Gegebenheiten an der…