Erwägungen
- [A.A.] (Beschwerdeführer) und [B.A.] (Beschwerdegegnerin) sind seit 2008 verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder, [C.A.] und [D.A.] . - Das Kantonsgericht St. Gallen regelte in seinem Entscheid vom 18. August 2017 unter anderem den Kindesunterhalt und den Vorsorgeausgleich. - [A.A.] erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht.Erwägungen
- Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut: - Es weist die Sache an das Kantonsgericht zurück, damit dieses den Bedarf der Familie neu festlegt, den Kindesunterhalt nach der Lebenshaltungskostenmethode neu berechnet, die Erziehungsgutschriften hälftig auf die Parteien aufteilt und den Vorsorgeausgleich nach neuem Recht anordnet. - Im Übrigen weist es die Beschwerde ab. - Das Bundesgericht gewährt den Parteien die unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren. - Die Gerichtskosten werden zu einem…