Erwägungen

Die Schwyberg Energie AG plant den Bau von neun Windenergieanlagen auf dem Schwyberg, einem Hügelzug in den Freiburger Voralpen. Gegen die Zonenplanänderung der Gemeinden Plaffeien und Plasselb, die eine Spezialzone für den Windpark ausscheiden, erhoben mehrere Umweltorganisationen Beschwerde. Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg auf und weist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass der Windpark Schwyberg aufgrund seiner Ausdehnung, Dimensionen und Abweichung von der Grundordnung einer Grundlage im kantonalen Richtplan bedarf. Der Kanton Freiburg hat zwar Alternativstandorte geprüft und Kriterien dafür definiert, die Standortwahl jedoch nicht hinreichend begründet. Zudem genügen die von den kantonalen Behörden angeordneten Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zum Schutz der betroffenen Brut-…