Erwägungen
Der Fall betrifft [X.] , der am 7. November 2010 seine Ex-Freundin vor deren Wohnung in [A.] am Handgelenk packte und sie gegen ihren Willen in sein Auto zerrte. Während der Fahrt in Richtung Aarau schlug er ihr zwei Mal ins Gesicht. Bei der Autobahnraststätte [B.] ließ er sie aussteigen, nachdem er ihre SIM-Karte entfernt hatte, sodass sie niemanden anrufen konnte. Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte [X.] daraufhin wegen Freiheitsberaubung zu einer unbedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu Fr. 30.-- und zu einer Busse von Fr. 300.--.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung. Es stellte fest, dass [X.] seine Ex-Freundin durch physische Gewalt und Drohungen dazu gebracht hatte, gegen ihren Willen in sein Auto zu steigen. Ihm sei bereits vor Beginn der Fahrt bewusst gewesen, dass sie nicht freiwillig mitfuhr. Obwohl er nach einer Fahrminute nur noch beim Rastplatz [B.] die Möglichkeit gehabt hätte, anzuhalten, sei die Dauer und Länge der zurückgelegten Fahrt von ca. 8,9 km ausreichend, um eine Freiheitsberaubung zu begründen.
D…