Erwägungen
Der Kläger [A.] , handelnd durch [A.] Consulting, reichte beim Bund ein Schadenersatz- und Genugtuungsbegehren wegen widerrechtlicher Handlungen des Bundesgerichts ein. Der Kläger sah sich durch Passagen in zwei rechtskräftigen Bundesgerichtsurteilen, in denen sein Verhalten als schikanös, rechtsmissbräuchlich und mutwillig bezeichnet wurde, in seiner Persönlichkeit verletzt. Zudem kritisierte er die Veröffentlichung der Urteile im Internet. Das Bundesgericht wies die Klage ab, da keine Amtspflichtverletzung der beteiligten Bundesrichter vorlag. Die Würdigung des Verhaltens des Klägers in den Urteilen war im Verfahrenskontext gerechtfertigt, und die Veröffentlichung der Urteile erfolgte unter Beachtung der geltenden Anonymisierungsregeln.Erwägungen
Gemäss dem Bundesgericht kann die Rechtmässigkeit rechtskräftiger Urteile im Verantwortlichkeitsverfahren nicht überprüft werden. Eine Haftung des Bundes ist nur bei einem qualifizierten Fehlverhalten der Richter möglich, also einer Verletzung einer für die Ausübung ihrer Funktion wesentlichen Pflicht. Dies war vorliegend nicht der Fall.
Die Bezeichnung…