Erwägungen

[X.] , ein junger Mann, der zu 4 Jahren Freiheitsentzug wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde, die er als Minderjähriger begangen hatte, hatte seinen Antrag auf bedingte Entlassung vom Jugendgericht des Kantons Waadt abgelehnt bekommen. Er legte Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Kantonsgericht Waadt ein, das die Ablehnung bestätigte.

[X.] erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des kantonalen Urteils und die Rückverweisung der Sache zu neuer Entscheidung. Er machte insbesondere eine Verletzung seines Verteidigungsrechts geltend.

Erwägungen

Das Bundesgericht gab der Beschwerde statt. Es kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine obligatorische Verteidigung im Fall von [X.] erfüllt waren. Angesichts seines Werdegangs und seiner mangelnden Ausbildung war er nicht in der Lage, seine Interessen im Verfahren zur bedingten Entlassung selbst zu vertreten. Die…