Erwägungen
A [X.] und B [X.] (Beschwerdeführer) reichten beim Amtsgericht Hochdorf eine Erbteilungsklage ein. C [X.] (Beschwerdegegner) beantragte, dass es sich bei den Grundstücken um ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) handle. Das Obergericht des Kantons Luzern sistierte das Erbteilungsverfahren, bis rechtskräftig beurteilt sei, ob es sich um ein landwirtschaftliches Gewerbe handelt. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Obergerichts auf und weist dieses an, den Erbteilungsprozess fortzusetzen und innert angemessener Frist zu einem Abschluss zu bringen. Das Bundesgericht begründet dies wie folgt:- Die Frage, ob es sich bei den Grundstücken um ein landwirtschaftliches Gewerbe handelt, wurde bereits mit Urteil des Bundesgerichts vom…